Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
Bei der Anlage von Stillgewässern kommt es im Zuge der Baufreimachung durch z. B. Baggerungen zur Verdichtung, Abschälung und Verschlämmung des Untergrundes sowie zum Totalverlust des gewachsenen Landbodens (Stolz & Riedel 2014).
Aufschüttungen von z. B. Badestrand im Sinne der Erweiterung von Badegewässern verändern den Untergrund ebenfalls. Ebenso kann die Freizeitnutzung des Gewässers die Uferstrukturen zerstören.
Im Zuge der Baufeldfreimachung kann die Ablagerung des Aushubs lokal natürliche Bodenprozesse, die natürliche Infiltrationsfähigkeit sowie die Nährstoffbindung außer Kraft setzen (Stolz & Riedel 2014).
Je nach Lage der Stillgewässers können schützenswerte Archivböden oder Moorflächen verloren gehen (Stolz & Riedel 2014).
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