Erläuterung der Relevanzeinstufung
09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Windenergieanlage - an Land (onshore) >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Mit dem Bau und der Anlage von WEA mit ihren Fundamenten und weiteren Vorhabensbestandteilen wie z. B. den Kabelgräben und Montageflächen (s. unter Bemerkung) sind sowohl dauerhafte als auch temporäre Bodenversiegelungen, Bodenumschichtungen sowie Bodenverdichtungen verbunden. Ebenso sind Bodenversiegelungen durch erforderliche Zuwegungen gegeben.
Des Weiteren sind baubedingt evtl. ein Abtrag, Auftrag oder eine Vermischung von Böden notwendig, die zu Veränderungen des Bodens führen.
Auf den Flächen der Fundamente, Kabelgräben und Zuwegungen handelt es sich um dauerhafte Veränderungen. Ein Großteil der Montage- und Lagerflächen wird nach Abschluss der Errichtung wiederhergestellt.
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