Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Wasserkraftanlage >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Durch den Bau von Wasserkraftanlagen und den damit verbundenen Vorhabensbestandteilen (s. unter Bemerkung) kommt es regelmäßig zu Veränderungen von Böden und Untergrund.

Neben der unmittelbaren Überbauung geschieht dies durch Auftrag und Abtrag und das Einbringen anderer Substrate. Starke Bodenveränderungen gehen mit der Schaffung eines Kanals einher.

Bei der Sicherung der Uferbereiche im Wehrbereich kann es zur Einbringung gewässerfremder Gesteinsarten kommen.


ihre meinung

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