Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Geothermieanlage >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei der Errichtung von Geothermieanlagen kommt es durch verschiedene Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) zur Veränderung des Bodens und des Untergrunds, die ggf. relevant sein können.

Durch das Einbringen von Sonden und Leitungen kommt es zu Bodenbohrungen und Abgrabungen. Hierdurch wird das natürliche Bodengefüge verändert. Ebenso sind im Zuge der Gebäudeerrichtung Abgrabungen und Aufschüttungen möglich.

Bei der Errichtung oberflächennaher Geothermieanlagen ist aufgrund der notwendigen Abgrabungen fast immer von einer Veränderung des Bodengefüges auszugehen. Bei Tiefengeothermie-Anlagen ist nur im Zusammenhang mit der Errichtung des Anlagengebäudes von Bodenumlagerungen auszugehen (Rhoden 2015: 50ff., Thiele 2004: 55ff.).


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