Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Beseitigung von Hecken, sonstiger Kleinstrukturen >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei der Entfernung von Kleinstrukturen sind Beeinträchtigungen durch baubedingten Individuenverlust/Barrierewirkung ggf. relevant.

Sonderstandorte (z. B. Felsblöcke) und extensiv bzw. ungenutzte Flächen (z. B. Wegränder, Kleingewässer, Hochstaudenfluren, Brachflächen, Unterzaunvegetation) dienen in der intensiv genutzten Landschaft häufig als Relikthabitate seltener Pflanzenarten (Dierschke 2000).

Der Rückschnitt von Hecken und Feldgehölzen kann während der Vogel-Brutzeit zu Individuenverlust führen. Aus diesem Grund ist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG die Entfernung dieser Strukturen (Abschneiden/auf den Stock setzen, Beseitigung) zwischen 1. März bis zum 30. September genehmigungspflichtig (bis auf schonende Form- und Pflegeschnitte).

Das Entfernen von Vegetation mittels Mahd oder Mulchen in Reptilienhabitaten führt bei zu geringer Schnitthöhe und zu großen Bearbeitungseinheiten regelmäßig zu Individuenverlust (Blanke 2019: 36ff.,44). Dies trifft insbesondere für die Vegetationszeit zu (Hauptaktivitätszeit der Reptilien), kann aber auch in den Wintermonaten relevant sein. Zum einen halten sich Reptilien ggf. auch bei Frost oberirdisch auf (Blanke 2019: 44), zum anderen wird durch die Entfernung der Vegetation das Mikroklima in den Überwinterungsquartieren verändert (Blanke 2019: 35,42). Auch Rodungen mit Wurzelentfernung in Reptilienlebensräumen können zu Individuenverlust führen, da Reptilien den Wurzelbereich als Ruhestätte (Tagesversteck, Winterquartier) nutzen (Blanke 2019: 32).


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