Erläuterung der Relevanzeinstufung

19 Sonstiges >> Luftfahrtveranstaltungen >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Durchführung von Luftfahrtveranstaltungen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barrierewirkung oder Individuenverlust.

Beim Auf- und Abbau von Zelten, Tribünen/Bühnen usw. kann es zu Individuenverlusten durch Baustellenverkehr, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne kommen, die ggf. relevant sind.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung hervorrufen.


ihre meinung

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