Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Ausbau von Wasserstraßen ggf. im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf. Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können u. a. durch den Baustellen- und Baustraßenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, die Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.

Durch Baggerarbeiten im Gewässer und dadurch verursachten Trübungen kann es zum Verlust von Individuen kommen. Hohe Schwebstoffkonzentrationen können die Migration von Fischen behindern.


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