Erläuterung der Relevanzeinstufung
05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Lärmschutzwände und -wälle >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Baubedingte Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten beim Bau von Lärmschutzwänden und -wällen hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.) auf.
Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, offene Schächte, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.
Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
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