Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Veränderungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung bzw. Individuenverluste.

Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten bei der Oberflächenwasserentnahme hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Bodenabtrag im Gewässerbett, (Gewässer-)Vegetationsbeseitigung) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.


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