Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Verrohrung von Gewässern >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Verrohrung von Gewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung sowie Individuenverluste.

Baubedingte Individuenverluste bei Tier- und Pflanzenarten treten bei der Verrohrung von Gewässern hauptsächlich im Zuge der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Bodenabtrag im Flussbett, (Wasser-)Vegetationsbeseitigung) auf.

Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverluste können im Einzelfall durch Baustellenverkehr, offene Schächte, Kanäle, Gruben mit Fallenwirkung für bodengebundene Arten, Baustellenbeleuchtung oder ggf. durch Hilfsbauwerke und Kräne entstehen.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

In bestimmten Fällen kann zudem durch einen Gewässeraufstau in der Bauphase die Durchwanderbarkeit des Gewässers behindert sein.


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