Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Wasserkraftanlage >> 4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-1 Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Durch den Bau von Wasserkraftanlagen kann es zu baubedingten Barriere- oder Fallenwirkungen und Individuenverlusten kommen.

Individuenverluste können im Rahmen der Baufeldfreimachung bzw. -räumung (Vegetationsbeseitigung, Baumfällungen etc.) auftreten. Bei der Errichtung von Baugruben u. a. baulich notwendige Schächten oder Kanäle können baubedingte Barrierewirkungen sowie Fallenwirkungen und Individuenverluste für bodengebundene Arten entstehen.

Je nach der Gestaltung der Baugrube und der damit verbundenen Gewässerumleitung ist es möglich, dass Fische und gewässerbewohnende Kleinlebewesen durch Sogwirkungen, Überstürze, Trockenlegungen, Überstauungen und Baumaschinen durch direkte oder indirekte Einwirkungen in ihrer natürlichen Ökologie beeinträchtigt werden, was bis zu individuellen Verlusten führen kann.


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