Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Neubau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Neubau von Straßen treten akustische Reize (Schall) regelmäßig auf.

Dabei handelt es sich einerseits um betriebsbedingte Geräusche des Straßenverkehrs, die sich aus Antriebsgeräuschen (Motor-, Getriebe-, Ansaug- und Auspuffgeräuschen), dem Reifen-Fahrbahngeräusch, aerodynamischen Geräuschen sowie akustischen Signalen (z. B. Hupen) zusammensetzen. Andere Einflussgrößen sind das Geländeprofil einschließlich ggf. (nicht) vorhandener Lärmschutzwände und die Fahrweise (exponentielle Zunahme der Schallintensität mit der Geschwindigkeit).

Die Unterhaltung und Grünflächenpflege z. B. auf den Straßenbegleitflächen verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen.

Während der Bauphase treten temporär baubedingte Lärmwirkungen auf (durch Baumaschinen, z. T. durch ggf. erforderliches Sprengen, Rammen etc. mit sehr hohen Spitzenlärmpegeln).


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