Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Schienenwege - Kreuzungsbauwerke >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Bau von Schienen-Kreuzungsbauwerken treten akustische Reize (Schall) regelmäßig auf.

Dabei handelt es sich einerseits um betriebsbedingte Geräusche des Schienenverkehrs, die sich aus Antriebsgeräuschen (Motor, Getriebe), Rollgeräuschen der Schienenlaufräder, aerodynamischen Geräuschen (ab 200 km/h), Kurvenquietschen, Bremslärm sowie akustischen Signalen (z. B. Hupen) zusammensetzen. Andere Einflussgrößen sind das Geländeprofil einschließlich ggf. (nicht) vorhandener Lärmschutzwände und die Fahrweise (Beschleunigung).

Die Unterhaltungspflege auf den Böschungen und Seitenstreifen sowie maschinelle Gleiswartungsfahrten innerhalb der Schienen-Kreuzungsbauwerke verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen.

Hinzu kommen zumindest temporär auch baubedingte Lärmeinwirkungen, die z. B. im Falle von Sprengungen oder Rammungen auch mit sehr hohen Spitzenlärmpegeln verbunden sein können.

Die Intensität der Störung durch vorbeifahrende Züge hängt bei lärmempfindlichen Brutvogelarten u. a. vom Anteil der Ruhezeiten (Zeitspannen zwischen Vorbeifahrten) ab (Garniel et al. 2007).


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