Erläuterung der Relevanzeinstufung

12 Abfall/Abwasser >> Zeitweilige Lagerung von Schrotten >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Betriebsbedingte Lärmemissionen bei Lagerflächen für Schrotte entstehen regelmäßig z. B. durch innerbetriebliche Transporte und Umschlagvorgänge/Fördertechnik, Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände sowie ggf. durch Be- und Entlüftungsanlagen.

Zudem ist die Bauphase mit ihrer baubedingten Verlärmung (z. B. durch Baumaschinen, Baustellenverkehr etc.) mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln zu berücksichtigen.


ihre meinung

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