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Erläuterung der Relevanzeinstufung
12 Abfall/Abwasser >> Zeitweilige Lagerung von Schrotten >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Betriebsbedingte Lärmemissionen bei Lagerflächen für Schrotte entstehen regelmäßig z. B. durch innerbetriebliche Transporte und Umschlagvorgänge/Fördertechnik, Liefer- und Entsorgungsverkehr auf dem Betriebsgelände sowie ggf. durch Be- und Entlüftungsanlagen.
Zudem ist die Bauphase mit ihrer baubedingten Verlärmung (z. B. durch Baumaschinen, Baustellenverkehr etc.) mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln zu berücksichtigen.
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