Erläuterung der Relevanzeinstufung

13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung von Tieren u. Herstellung von Nahrungsmitteln u. Ä. >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Bau von Anlagen der Nahrungsmittelindustrie treten akustische Reize regelmäßig auf.

Bei Branchen und Bereichen der Nahrungsmittelindustrie mit einem hohen Ausstattungsgrad an Lärm erzeugenden Anlagen kann z. B. bei geöffneten Fenstern oder Türen Lärm nach außen dringen. Lärm kann von Ventilatoren, Kühlgeräten, Lüftern, Pumpen, Reinigungsarbeiten, Hochdruckgeräten, Kompressoren, Anlagenentleerungen, Fördergeräten (z. B. für Gläser und Flaschen), Zerkleinerungsvorrichtungen, Mahleinrichtungen, Sprühtrocknern, Gebläsen, laufenden Kfz-Motoren, Fahrten im Betriebsgelände u. a. verursacht werden. Bei Schlachtanlagen kommen die Tiertransporte und -laute, Fahrzeuge, Kompressoren, Kühlanlagen und Ventilatoren hinzu.

Bei Produktionsanlagen, die rund um die Uhr in Betrieb sind, und Nachttransporten von frische- oder reifedeterminierten Rohstoffen (Milch, Gemüse etc.) können Lärmemissionen der Zu- und Auslieferung und der Fahrten der Arbeitskräfte ganztägig auftreten.

Zudem ist die Bauphase mit ihrer baubedingten Verlärmung (z. B. durch Baumaschinen, Baustellenverkehr etc.) mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln zu berücksichtigen.


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de