Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Wohnbauflächen und -gebiete >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neubau von Wohnbauflächen- und Gebieten führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Beim Bau von Wohngebieten kommt es regelmäßig baubedingt zur Verlärmung mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln durch Maschinen und Bauarbeiten.

Von Wohngebieten ausgehende Lärmemissionen sind auch in den umliegenden Gebieten zu erwarten. Wichtige Lärmquellen sind an erster Stelle der innerörtliche Straßenverkehr sowie ggf. der Wohn- und Freizeitbereich (Sportareale).

Hinzu kommen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäudebestand, auf den Grün- und Straßenbegleitflächen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).


ihre meinung

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