Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Wohnbauflächen und -gebiete >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neubau von Wohnbauflächen- und Gebieten führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Beim Bau von Wohngebieten kommt es regelmäßig baubedingt zur Verlärmung mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln durch Maschinen und Bauarbeiten.
Von Wohngebieten ausgehende Lärmemissionen sind auch in den umliegenden Gebieten zu erwarten. Wichtige Lärmquellen sind an erster Stelle der innerörtliche Straßenverkehr sowie ggf. der Wohn- und Freizeitbereich (Sportareale).
Hinzu kommen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäudebestand, auf den Grün- und Straßenbegleitflächen.
Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
|
Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
|