Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Ferien- und Fremdenbeherbergung >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Beim Bau von Ferienanlagen und Hotels kommt es während der Bauphase zur baubedingten Verlärmung mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln durch Maschinen und Bauarbeiten.

Von Ferienanlagen und Hotels ausgehende Lärmemissionen sind auch in den umliegenden Gebieten zu erwarten. Wichtige Lärmquellen können sowohl der Straßenverkehr auf den Zubringerstraßen als auch der Freizeitbereich (z. B. Sportstätten), Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen auf den Garten- u. a. Grünflächen und am Gebäudebestand sowie zeitweilig erhöhte Geräuschpegel bei Großveranstaltungen bzw. Kulturevents sein.

Hinzu kommen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäudebestand und auf den Grün- und Straßenbegleitflächen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).


ihre meinung

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