Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Geschlossene Freizeitanlagen >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neubau geschlossener Freizeitanlagen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Zu Lärmimmissionen kann es auch in den umliegenden Gebieten kommen. Wichtige Lärmquellen können z. B. groß dimensionierte Belüftungs- und Klimaanlagen der Hallen, Lautsprecheranlagen, der Lärmpegel der Besucher und der Straßenverkehr auf den Zufahrtsstraßen sein.
Hinzu kommen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäudebestand und auf den Grün- und Straßenbegleitflächen.
Während der gesamten Bauphase kommt es regelmäßig zur baubedingten Verlärmung mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln durch Maschinen und Bauarbeiten.
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