Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc. >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (vgl. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Beim Bau von Einkaufszentren kommt es während der Bauphase regelmäßig zur Verlärmung mit z. T. hohen Spitzenlärmpegeln durch Maschinen und Bauarbeiten.

Eine bedeutende Lärmquelle ist das über einen Großteil des Tages fortgesetzt hohe Verkehrsaufkommen bei Einkaufszentren (Zuliefer-, Einkaufs-, Berufsverkehr) innerhalb des Einkaufszentrums und auf den Zubringerstraßen. Lärm kann auch von möglicherweise lärmintensiven Lüftungs- und Kühlanlagen der Verkaufs- und Lagerhallen ausgehen.

Hinzu kommen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäudebestand und auf den Grün- und Straßenbegleitflächen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).


ihre meinung

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