Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Personen- / Material- Seilbahnen, Skilifte >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Liftanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).
Beim Neu- und Ausbau von Liftanlagen treten in der Bauphase akustische Reize auf (auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Sprengen, Rammen), die ggf. relevant sind.
Durch den Betrieb der Liftanlagen entstehen Schallemissionen (v. a. an Stützen, Liftstationen), die ggf. relevant sind.
Im Umfeld von Liftanlagen treten akustische Reize durch Nutzer und ggf. Pistenpräparation (bei Schlepplift-Trassen) auf. Hinzu kommen temporäre Lärmbelastungen durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Freihaltung der Lifttrasse).
Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
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