Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Wassersportanlagen >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Wassersportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Bei der Anlage von Wassersportanlagen treten in der Bauphase, z. B. durch Geländemodellierung und Bau von Gebäuden, akustische Reize auf, die ggf. relevant sind.

Im Umfeld von Wassersportanlagen kommt es betriebsbedingt zu akustischen Reizen (Nutzer, Sportgeräte), die für sensible Arten (v. a. Wasservögel während Brut, Rast und Mauser) ggf. relevant sind. Hinzu kommen temporäre Lärmbelastungen durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege).

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).

Für Fische kann der Dauerlärmpegel, v. a. bei häufigem Einsatz von Jetski oder Motorbooten (Wasserski), ggf. zu Beeinträchtigungen führen (Simpson et al. 2016).

Die mögliche verstärkte Nutzung angrenzender Gebiete (z. B. Wander-/Spazierwege, Zufahrtsstraßen, Parkplätze) ist ebenfalls zu berücksichtigen.


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