Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Motor- / Radsportanlagen >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Motor- u. Radsportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. (im Falle von Motorsportanlagen regelmäßig) zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Neu- und Ausbau von Motor- u. Radsportanlagen treten in der Bauphase häufig akustische Reize auf (ggf. auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Sprengen, Rammen), die ggf. relevant sind.

Auf und im Umfeld von Motor- u. Radsportanlagen kommt es betriebsbedingt zu akustischen Reizen (Personen, Fahrzeuge), die für sensible Arten ggf. relevant sind. Hinzu kommen temporäre Lärmbelastungen durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege).

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).

Für Motorsportfahrzeuge sind höhere Grenzwerte für Fahrgeräusche festgelegt als für den Straßenverkehr (z. B. FIM MotoCross Technical Rules 2019: 52). Bei Motorsportanlagen mit starker Frequentierung kann hierdurch eine diskontinuierliche Lärmkulisse auftreten, die vergleichbar mit der Belastung von Straßen ist und z. B. zur Maskierung der Kommunikation führen kann (Garniel et al. 2007, Garniel et al. 2010). Ggf. müssen die Modelle zur Schallausbreitung in unebenem Gelände (z. B. Motocross-Strecke) dem Standort angepasst werden.


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de