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Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Sportpakure ohne Bindung an eine bauliche Anlage >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Nutzung und Instandhaltung von Sportparcours ohne Bindung an eine bauliche Anlage führt ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Betriebsbedingt treten im Umfeld von Sportparcours akustische Reize durch die Nutzer auf, die für sensible Arten (z. B. Vögel, Säugetiere) ggf. relevant sind.
Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
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