Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen treten in der Bauphase akustische Reize auf (auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Sprengen, Rammen), die ggf. relevant sind.

Im Umfeld von Freizeit- und Sportanlagen kommt es betriebsbedingt zu akustischen Reizen (Personen, Fahrzeuge), die für sensible Arten ggf. relevant sind. Hinzu kommen temporäre Lärmbelastungen durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege).

Eine mögliche verstärkte (Freizeit-)Nutzung angrenzender Gebiete, z. B. bei Reitanlagen oder durch die Erschließungswirkung von Parkplätzen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).


ihre meinung

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