Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Freizeitfliegen mit Außenstart u. -landung >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Freizeitfliegen mit Außenstart und -landung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Betriebsbedingt treten im Umfeld von Start- und Landeflächen akustische Reize durch die Nutzung auf, die für sensible Arten ggf. relevant sind.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).

Die Störwirkung von motorisierten Luftsportgeräten wird nach dem Wegfall der Bestimmung zum bodennahen Fliegen 1994 (150 m) als ähnlich zu der von anderen Motorflugzeugen eingeschätzt (DAeC & BfN 2003: 51, siehe auch Projektsteckbrief "Sonstige Landeplätze"). Obwohl für sie die gleichen Mindestflughöhen gelten, können die akustischen Störungen im Vergleich stärker sein, sofern die Luftfahrzeuge langsamer sind.

Das Zünden des Brenners bei Heißluftballons löst auch bei neueren Geräten mit geringerem Schallpegel Schreckreaktionen bei Vögeln aus, die insbesondere bei rastenden Wasservögeln häufig beobachtet wurden (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 45, FÖA Landschaftsplanung 2021). Startplätze sollten demnach nicht in der Nähe von sensiblen Gebieten (Brut- und Rastflächen von sensiblen Arten, v. a. Wasservögel) liegen (Aufheizen des Ballons, niedrige Abdrift).

Relevante Schallemissionen können auch vom Betrieb mobiler, mit Verbrennungsmotoren betriebenen Startwinden ausgehen.


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