Erläuterung der Relevanzeinstufung
16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Flurbereinigung (Bau gemeinschaft- u. öffentlicher Anlagen) >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Bei der Flurbereinigung sind akustische Reize ggf. relevant.
Beim Neu- und Ausbau von befestigten Wirtschaftswegen treten akustische Reize (Schall) durch den Baustellenbetrieb auf.
Betriebsbedingt treten bei allen Wirtschaftswegen Geräusche der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auf. Außerdem treten akustische Reize durch die Freizeit-Nutzung der Wege z. B. durch Fußgänger, Radfahrer, Reiter und mitgeführte Hunde auf.
Die Unterhaltung und Grünflächenpflege (z. B. Mahd der Mittelstreifen und Gräben) verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen.
Weitere akustische Reize treten bei der Entfernung von Kleinstrukturen auf. Ob die Bewirtschaftung zu einer Intensivierung der akustischen Reize führt, hängt von der Bewirtschaftungsintensität vor und nach dem Eingriff ab.
Akustische und optische Störwirkungen sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
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