Erläuterung der Relevanzeinstufung
17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Forstwegebau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Bei Waldwegen treten akustische Reize bau- und betriebsbedingt auf. Dabei handelt es sich um betriebsbedingte Fahrgeräusche der Forstfahrzeuge auf den Fahrwegen u. dgl., akustische Reize aus der Unterhaltung und Grünflächenpflege sowie baubedingte Lärmwirkungen. Da vielfach Großtechnik im Einsatz ist, handelt es sich um Maschinen und Geräte mit hohen Geräuschpegeln.
Der Zeitraum der Wegebauarbeiten kann für störungsempfindliche Arten entscheidend sein. Um die Brut und Aufzucht störungsempfindlicher Tiere (u. a. Greifvögel, Schwarzstorch, bodenbrütende Vogelarten, wie Auer-, Birk-, Haselhuhn, Waldschnepfe) verlustfrei zu gewährleisten, sollten von Mitte April bis Ende August keine Arbeiten stattfinden. Horstschutzzonen für Großbrüter und Ruhephasen in sensiblen Zonen können zur Minimierung von Störungen beitragen.
Der Waldwegebau kann zu einer Intensivierung der akustischen Reize führen, wenn z. B. die verkehrliche Erreichbarkeit von Waldgebieten durch das Projekt direkt oder indirekt erhöht wird. Ggf. führt der Neubau von Wegen auch zu einer erstmaligen Erreichbarkeit und Nutzbarkeit bestimmter Teilflächen oder es wird eine Nutzung mit größeren Maschinen ermöglicht. Außerdem treten akustische Reize durch die Freizeit-Nutzung der Wege z. B. durch Fußgänger, Radfahrer, Reiter und mitgeführte Hunde auf.
Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
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