Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Binnenfischerei >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Betriebsbedingte Lärmemissionen können in der Binnenfischerei bei der Entnahme/dem Fang der Fische mit motorbetriebenen Booten beim Aufstellen und Einholen der Reusen und Netze entstehen (zu den Reaktionen der Fische auf Bootsnutzung, s. Lewin et al. 2010: 115). Durch akustische Störwirkungen kann es zur Meidung von Bereichen durch Fische und andere Gewässerorganismen kommen.

Weiterhin können Liefer- und Entsorgungsfahrten am Gewässer ggf. (bei Direktvermarktung auch Vermarktung und Verkauf mit Kunden-Anfahrten) dazu beitragen.

Im Einzelfall kann auch eine akustische Störwirkung durch eine hohe Anzahl an Anglern vorkommen (Lewin et al. 2010).

Als besondere Form des Freizeitangelns führt auch das Nachtangeln zu akustischen Störwirkungen für nachtaktive Arten. Der Einsatz von elektronischen Bissanzeigern kann ebenfalls zu akustischen Störwirkungen durch die Signalfunktion führen.

Zudem ist die Bauphase, z. B. bei der Errichtung von Stegen und Befestigung von Zufahrtswegen und ggf. Vermarktungseinrichtungen, mit ihrer baubedingten Verlärmung (z. B. durch Baumaschinen, Baustellenverkehr etc.) zu berücksichtigen.


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