Erläuterung der Relevanzeinstufung
19 Sonstiges >> Katastrophenschutzübungen >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Katastrophenschutzübungen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkungen) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.
Bei Katastrophenschutzübungen kommt es i. d. R. zum Einsatz vieler Fahrzeuge unterschiedlicher Organisationen (Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr) und damit zu akustischen Reizen u. a. durch das Martinshorn (ggf. auch durch Polizei- oder Rettungshubschrauber) sowie zu ggf. größeren Ansammlungen von Personen im Gelände. Auch die akustischen Reize der zum Einsatz kommenden Arbeitsgeräte können bei störungssensiblen Tierarten zu Störwirkungen führen.
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