Erläuterung der Relevanzeinstufung

19 Sonstiges >> Luftfahrtveranstaltungen >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Die Durchführung von Luftsportveranstaltungen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Auf- und Abbau von Zelten, Gebäuden usw. können akustische Reize auftreten, die zu Störungen von lärmempfindlichen Arten führen.

Während der Veranstaltung gehen relevante akustische Reize von den Besuchern und den Veranstaltungen aus (z. B. Musik, Lautsprecherdurchsagen, Generatoren). Auch ein ggf. verstärktes Verkehrsaufkommen auf den Zuwegen führt zu einer zusätzlichen Lärmbelästigung.

Weitere Störungen entstehen durch die Luftfahrzeuge: Bei Motorflugzeugen kommt es durch Start und Landen der Flugzeuge zu hohen Geräuschpegeln, die für sensible Arten ggf. relevant sind.

Bei Überflügen hängen akustische und optische Störreize eng zusammen, weshalb nur wenige Studien die Wirkfaktoren gesondert behandeln (Muraoka et al. 2016: 6). Allerdings wird häufig berichtet, dass die bei Vögeln erkennbare Reaktionen bereits vor Auftauchen der Flugkörper auftreten (Muraoka et al. 2016: 7). Akustische Reize durch Überflüge sollten i. d. R. zusammen mit optischen Störreizen (Wirkfaktor 5-2) bewertet werden.

Die Störwirkung von motorisierten Luftsportgeräten wird nach dem Wegfall der Bestimmung zum bodennahen Fliegen 1994 (150 m) als ähnlich zu der anderer Motorflugzeuge eingeschätzt (DAeC & BfN 2003: 51 siehe auch Projektsteckbrief "Landeplätze und Segelfluggelände").

Bei Heißluftballons löst das Zünden des Brenners auch bei neueren Geräten mit geringerem Schallpegel Schreckreaktionen bei Vögeln aus, die insbesondere bei rastenden Wasservögeln häufig beobachtet wurden (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 45, FÖA Landschaftsplanung 2021). Startplätze sollten demnach nicht in der Nähe von sensiblen Gebieten liegen (Aufheizen des Ballons, niedrige Abdrift).

Auch bei Modell- und Drohnenflug können akustische und optische Störwirkung nicht klar voneinander getrennt werden. Allerdings steigt die Störwirkung mit der Lautstärke: Bei Modellflugzeugen sind die Störungen durch motorisierte Modelle durch das Motorengeräusch höher (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 18). Auch bei Drohnen steigt die Störwirkung mit der Lautstärke (Mulero-Pázmány et al. 2017).

Generell sind die akustischen Störungen bei Luftfahrtveranstaltungen im Vergleich zum sonstigen Betrieb höher, da i. d. R. ein höherer Tieffluganteil und mehr Flugmanöver auftreten.


ihre meinung

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