Erläuterung der Relevanzeinstufung

19 Sonstiges >> Modellflug und Drohnen >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Modell- und Drohnenflug führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Betriebsbedingt treten im Umfeld von Modellflugflächen und bei Modell- und Drohnenstarts akustische Reize durch die Flugobjekte und ggf. die Nutzer und Besucher auf.

Bei Modell- und Drohnenflug können akustische und optische Störwirkung (z. B. auf Vögel) nicht klar voneinander getrennt werden. Allerdings steigt die Störwirkung mit der Lautstärke: Bei Modellflugzeugen sind die Störungen durch motorisierte Modelle durch das Motorengeräusch höher (Bruderer & Komenda-Zehnder 2005: 18). Auch bei Drohnen steigt die Störwirkung mit der Lautstärke (Mulero-Pázmány et al. 2017).

Weitere temporäre Lärmbelastungen treten durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege) auf.


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