Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Beim Ausbau von Wasserstraßen werden regelmäßig schwere Baugeräte (z. B. Bagger, Rammen) eingesetzt, sowohl zu Land als auch zu Wasser.

Die Schallemissionen von Schwimmbaggern hängen vom eingesetzten Baggertyp ab (z. B. Eimerkettenbagger, Hopperbagger, Wasserinjektionsverfahren). Dabei kommt es zu Schallemissionen sowohl über als auch unter Wasser, die ggf. zu Scheuch- und Meidewirkungen bei Fischen, (Meeres-)Säugern oder Vögeln führen können.

Ebenso kann der Einsatz von Schiffen zum Abtransport von Baggergut zu erhöhtem Schiffsverkehr und damit zu erhöhten akustischen Reizen sowie optischen Reizauslösern führen (s. Wirkfaktor 5-2).

Durch den Ausbau von Wasserstraßen können sich die betriebsbedingten Geräuschemissionen des Schiffsverkehrs erhöhen. Diese setzen sich aus Motorgeräuschen und ggf. akustischen Signalen der Schiffe zusammen.


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