Erläuterung der Relevanzeinstufung
03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Beim Ausbau von Wasserstraßen werden regelmäßig schwere Baugeräte (z. B. Bagger, Rammen) eingesetzt, sowohl zu Land als auch zu Wasser.
Die Schallemissionen von Schwimmbaggern hängen vom eingesetzten Baggertyp ab (z. B. Eimerkettenbagger, Hopperbagger, Wasserinjektionsverfahren). Dabei kommt es zu Schallemissionen sowohl über als auch unter Wasser, die ggf. zu Scheuch- und Meidewirkungen bei Fischen, (Meeres-)Säugern oder Vögeln führen können.
Ebenso kann der Einsatz von Schiffen zum Abtransport von Baggergut zu erhöhtem Schiffsverkehr und damit zu erhöhten akustischen Reizen sowie optischen Reizauslösern führen (s. Wirkfaktor 5-2).
Durch den Ausbau von Wasserstraßen können sich die betriebsbedingten Geräuschemissionen des Schiffsverkehrs erhöhen. Diese setzen sich aus Motorgeräuschen und ggf. akustischen Signalen der Schiffe zusammen.
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