Erläuterung der Relevanzeinstufung

04 Flugplätze >> Flughafen - Ausbau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Ausbau von Flughäfen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Betriebsbedingt kommt es durch Start und Landung der Flugzeuge, den Betriebsverkehr durch Fahrzeuge (z. B. Gepäcktransport) sowie Personen im Gelände zu akustischen Reizen, die für lärmsensible Arten regelmäßig relevant sind.

Bei Überflügen hängen akustische und optische Störreize (Wirkfaktor 5-2) eng zusammen, weshalb nur wenige Studien die Wirkfaktoren gesondert behandeln (Muraoka et al. 2008: 6). Allerdings wird häufig berichtet, dass die bei Vögeln erkennbaren Reaktionen bereits vor Auftauchen der Flugkörper auftreten (Muraoka et al. 2008: 7) und insgesamt zu einer reduzierten Raumnutzung führen (Umweltbundesamt 2019: 54 oder Wichmann et al. 2008: 13).

Weitere relevante Störungen können durch Tätigkeiten mit hohem Lärmpegel, z. B. Turbinentests auftreten.

Hinzu kommt die bewusste Vergrämung von Vögeln (z. B. durch Schreckschusspistolen, Vogelrufe, Signalpistolen, domestizierte Raubvögel, Hunde, Anlocken von Füchsen) (Morgenroth et al. 2002, SZ 2016, Schwenn 2018).

Temporär treten auch baubedingte Lärmeinwirkungen auf, die z. B. im Falle von Sprengungen oder Rammungen auch mit sehr hohen Spitzenlärmpegeln verbunden sein können.


ihre meinung

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