Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Wirtschaftsweg - Neubau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neubau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Beim Bau von befestigten Wirtschaftswegen treten akustische Reize (Schall) durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei allen Wirtschaftswegen Geräusche der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auf. Außerdem treten akustische Reize durch die Freizeit-Nutzung der Wege z. B. durch Fußgänger, Radfahrer, Reiter und mitgeführte Hunde auf.

Die Unterhaltung und Grünflächenpflege (z. B. Mahd der Mittelstreifen und Gräben) verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen. Diese temporären akustischen Reize sind für lärmempfindliche Arten ggf. relevant.

Akustische und optische Störwirkungen sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).


ihre meinung

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