Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Wirtschaftsweg - Ausbau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Ausbau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Ausbau von Wirtschaftswegen treten in der Bauphase akustische Reize (Schall) auf, die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt treten bei Wirtschaftswegen u. a. Geräusche der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auf. Außerdem treten akustische Reize durch die Freizeit-Nutzung der Wege z. B. durch Fußgänger, Radfahrer, Reiter und mitgeführte Hunde auf.

Die Unterhaltung und Grünflächenpflege (z. B. Mahd der Mittelstreifen und Gräben) verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).

Es ist davon auszugehen, dass ein besser befestigter Wirtschaftsweg tendenziell zu höherem Verkehrsaufkommen und höherer Fahrgeschwindigkeit führt. Hieraus resultiert eine Erhöhung der betriebsbedingten Schall-Belastung durch Verkehr und ggf. Freizeit-Nutzung.


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