Erläuterung der Relevanzeinstufung
05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Geh- und Radweg - Neubau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Neubau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung oder Individuenverlust.
Beim Bau von Geh- und Radwegen treten akustische Reize (Schall) regelmäßig durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind.
Betriebsbedingt treten bei allen Geh- und Radwegen akustische Reize z. B. durch Fußgänger, Radfahrer und mitgeführte Hunde auf. Die Unterhaltung und Grünflächenpflege (z. B. Mahd der Weg-Randstreifen) verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen. Diese akustischen Reize sind für lärmempfindliche Arten ggf. relevant.
Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
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