Erläuterung der Relevanzeinstufung
05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Geh- und Radweg - Ausbau >> 5-1 Akustische Reize (Schall)
Wirkfaktorengruppe: |
5 Nichtstoffliche Einwirkungen |
Wirkfaktor: |
5-1 Akustische Reize (Schall) |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Der Ausbau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte akustische Reize.
Beim Ausbau von Geh- und Radwegen treten akustische Reize (Schall) durch den Baustellenbetrieb auf, die ggf. relevant sind.
Betriebsbedingt treten bei allen Geh- und Radwegen akustische Reize z. B. durch Fußgänger, Radfahrer und mitgeführte Hunde auf. Dies kann insbesondere auf vormals nicht nutzbaren Wegen (z. B. Militärwege, ehemalige Schienenwege) relevant sein. Die Unterhaltung und Grünflächenpflege (z. B. Mahd der Weg-Randstreifen) verursachen ebenfalls temporäre Lärmbelastungen. Diese akustischen Reize sind für lärmempfindliche Arten ggf. relevant.
Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).
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