Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Park- u. Rastplätze >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Park- u. Rastplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Neu- und Ausbau von Park- u. Rastplätzen treten in der Bauphase häufig akustische Reize auf (auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Sprengen, Rammen), die ggf. relevant sind.

Im Umfeld von Park- u. Rastplätzen kommt es betriebsbedingt zu akustischen Reizen (Personen, Fahrzeuge), die für sensible Arten ggf. relevant sind. Hinzu kommen temporäre Lärmbelastungen durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege). Eine mögliche verstärkte Nutzung angrenzender Gebiete (v. a. Wanderparkplätze) ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Die akustische und die optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).


ihre meinung

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