Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Lärmschutzwände und -wälle >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Bau von Lärmschutzwänden und -wällen treten in der Bauphase häufig akustische Reize auf (auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Rammen), die ggf. relevant sind.

Im Umfeld von Lärmschutzwänden und -wällen kommt es durch Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Grünpflege) zu akustischen Reizen (Personen, Fahrzeuge), die für sensible Arten ggf. relevant sind.

An bereits bestehenden Lärmquellen stellt der Bau von Lärmschutzanlagen in akustischer Hinsicht in der Regel eine Verbesserung dar.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2).


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de