Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Bei der Anlage von Gewässern werden ggf. schwere Baugeräte (z. B. Bagger, Rammen) eingesetzt, die akustische Reize (Schall) erzeugen.

Die Unterhaltung und Grünflächenpflege z. B. auf den Dämmen können ggf. ebenfalls temporäre Lärmbelastungen verursachen.


ihre meinung

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