Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Bau von Wehren u. ä. >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau von Wehren u. ä. führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize.

Beim Bau von Wehranlagen können während der Bauphase schwere Baugeräte eingesetzt werden, die akustische Reize verursachen können.

Der Betrieb von Schiebern oder auch der Rechenreinigungsanlage oder anderer technischer Anlagenteile führt ggf. zu mehr oder weniger starken akustischen Reizen, die sich je nach Anordnung und technischer Auslegung auf das Wasser übertragen und hierdurch weitergetragen werden. Hierdurch kann es ggf. im Nahbereich zur Schädigung der Hörorgane von Fischen kommen. Im Mittel- und Fernbereich sind gewisse Stör- bzw. Scheuchwirkungen möglich.


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