Erläuterung der Relevanzeinstufung

08 Küsten-/Hochwasserschutz >> Anlage von Poldern >> 5-1 Akustische Reize (Schall)


Wirkfaktorengruppe:
5 Nichtstoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
5-1 Akustische Reize (Schall)
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Der Bau von Poldern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch akustische Reize (Schall).

Beim Bau von Poldern treten in der Bauphase häufig akustische Reize auf (auch mit hohen Spitzenlärmpegeln z. B. durch Rammen), die ggf. relevant sind.

Betriebsbedingt kommt es bei Poldern zu akustischen Störreizen durch die Pflege- und Wartungsarbeiten an den Deichen und ggf. die Erholungsnutzung auf Deichkronenwegen.

Akustische und optische Störwirkung sind dabei häufig nicht klar voneinander abgrenzbar (vgl. auch Wirkfaktor 5-2). Durch die Diskontinuität der Störung sind ggf. Ansätze aus der Störungsbewertung und dem Bereich von Flucht- und Stördistanzen anzuwenden (z. B. Gassner et al. 2010).


ihre meinung

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