Erläuterung der Relevanzeinstufung

12 Abfall/Abwasser >> Klärschlammaufbringung >> 6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag


Wirkfaktorengruppe:
6 Stoffliche Einwirkungen
   
Wirkfaktor:
6-1 Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Durch die Klärschlammaufbringung kommt es regelmäßig zu Nährstoffeinträgen.

Da Klärschlamm Pflanzennährstoffe wie Stickstoff und Phosphor enthält, wird er als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt. Dabei weist Klärschlamm in Abhängigkeit von Entwässerungsgrad und Herkunft unterschiedliche Gehalte an Nährstoffen (z. B. Stickstoff, Phosphor, Kalium) auf.

Die Menge an Klärschlamm, die in der Landwirtschaft zu Düngezwecken eingesetzt werden darf, ist begrenzt. Gemäß Klärschlammverordnung dürfen in drei Jahren pro Hektar bis zu 5 t Klärschlamm TM aufgebracht werden. Im ökologischen Landbau, im Forst, in Gärten, auf Grünland und Ackerfutteranbauflächen, im Obst- und Gemüsebau sowie in Wasserschutz- und Naturschutzgebieten ist die Ausbringung von Klärschlamm generell verboten (UBA 2018: 42).

Pflanzen nehmen bevorzugt den mineralischen Anteil des Stickstoffs (Nitrat) auf. Die Mineralisierung des organisch gebundenen, wenig verfügbaren Stickstoffs kann im Boden mehrere Jahre andauern, so dass die Düngewirkung über längere Zeit anhält.

Weiterhin besteht bei einer Klärschlammausbringung das Risiko einer Überdüngung und Nährstoffauswaschung (UBA 2018: 45) und somit von Nährstoffeinträgen in andere Biotope einschließlich Gewässer über das Grundwasser oder durch Staub- und Sedimenteinträge (vgl. auch Wirkfaktor 6-6). Bei einem möglichen Phosphoreintrag in die Vorfluter kann vermehrtes Algenwachstum die Folge sein.


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