Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in künstlichen Anlagen >> 8-1 Management gebietsheimischer Arten


Wirkfaktorengruppe:
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
   
Wirkfaktor:
8-1 Management gebietsheimischer Arten
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Fischzucht in künstlichen Gewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch das Management gebietsheimischer Arten.

Dazu zählen Laichfischfang bzw. die Entnahme von Jungtieren aus Wildbeständen, die Entnahme von Futterorganismen aus Wildbeständen sowie Instandhaltungsmaßnahmen von Anlagen und Gewässern in Form von Mahd und Entkrautung.

Durch fischereiwirtschaftliche Nutzungsansprüche kann es zu Interessenskonflikten mit geschützten fischfressenden Vögeln (z. B. Kormoran, Graureiher, Gänsesäger) und Säugetieren (Fischotter) oder mit den wasserbaulichen Tätigkeiten des Bibers kommen. Betriebsbedingte Abwehrmaßnahmen (z. B. Vergrämung, Uferversteinungen, -vergitterungen, Überspannungen, Zäune, Einhausungen, Schall erzeugende Geräte und ggf. beantragte Bejagung) stellen Maßnahmen zum Management gebietsheimischer Arten dar, die zu Beeinträchtigungen der Zielarten oder weiterer Arten führen können. Entsprechend der Schutzbestimmungen für Vogel- und Säugerarten dürfen generell keine (illegalen) Vergrämungs- oder Tötungsmaßnahmen ergriffen werden.


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de