Erläuterung der Relevanzeinstufung
16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Flurbereinigung (Bau gemeinschaft- u. öffentlicher Anlagen) >> 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Bei der Flurbereinigung ist die Veränderung der morphologischen Verhältnisse ggf. relevant.
Der Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.
Werden Sonderstandorte entfernt (z. B. Sölle, Felsen, Lesesteinhaufen), kann dies zu relevanten Beeinträchtigungen führen (siehe Wirkfakor 2-1).
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