Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Flurbereinigung (Bau gemeinschaft- u. öffentlicher Anlagen) >> 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Bei der Flurbereinigung ist die Veränderung der morphologischen Verhältnisse ggf. relevant.

Der Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung morphologischer Verhältnisse, z. B. in Form von Veränderungen an Relief (Mikro- oder Makrorelief von Lebensräumen), Geländeaufbau oder Gewässermorphologie, die z. B. durch Abtrag, Auftrag, Einebnung etc. hervorgerufen werden.

Werden Sonderstandorte entfernt (z. B. Sölle, Felsen, Lesesteinhaufen), kann dies zu relevanten Beeinträchtigungen führen (siehe Wirkfakor 2-1).


ihre meinung

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