Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in künstlichen Anlagen >> 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Fischzucht in künstlichen Anlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der morphologischen Verhältnisse.

Durch die Errichtung künstlicher Fischzuchtanlagen mit den dazugehörigen Gebäuden, Bewirtschaftungsinfrastrukturen, befestigten Stellflächen, Wegen, Uferversteinungen etc. (s. Bemerkung) können morphologische Veränderungen stattfinden.

Hierzu gehören u. a. solche baubedingten Maßnahmen im Rahmen der Baufeldvorbereitung, die Veränderungen am Geländeaufbau oder der Gewässermorphologie bewirken wie Bodenabtrag, Aushub von Erdmassen, Auffüllung von Teilflächen mit Aushubmaterial, Auftrag, Einebnung oder die Lagerung von Aushubmaterial.

Neben Veränderungen des Bodens und des Untergrundes (vgl. Wirkfaktor 3-1) können auch indirekte Folgen für die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse auftreten (vgl. Wirkfaktor 3-3).


ihre meinung

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