Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> Sonstiger Anleger an Gewässern >> 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Durch den Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern können sowohl der Uferbereich (z. B. eigentliches Ufer, Auen, Marschland) als auch die Gewässermorphologie (z. B. Veränderung von Querschnitten, Vertiefungen, Auffüllungen) verändert werden. Dies kann zu Veränderungen des Bodens und des Untergrundes führen (vgl. Wirkfaktor 3-1) und indirekte Folgen für die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse haben (vgl. Wirkfaktor 3-3).


ihre meinung

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