Startseite > Projekte, Pläne, Wirkfaktoren > Projekttypen > 03 Wasserstraßen > Sonstiger Anleger an Gewässern
Erläuterung der Relevanzeinstufung
03 Wasserstraßen >> Sonstiger Anleger an Gewässern >> 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Durch den Bau/Ausbau von sonstigen Anlegern an Gewässern können sowohl der Uferbereich (z. B. eigentliches Ufer, Auen, Marschland) als auch die Gewässermorphologie (z. B. Veränderung von Querschnitten, Vertiefungen, Auffüllungen) verändert werden. Dies kann zu Veränderungen des Bodens und des Untergrundes führen (vgl. Wirkfaktor 3-1) und indirekte Folgen für die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse haben (vgl. Wirkfaktor 3-3).
|
Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
|