Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Stauwerke und Wasserspeicheranlagen >> 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Stauwerke und Wasserspeicheranlagen führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der morphologischen Verhältnisse.

Mit der Errichtung der Speichereinrichtung geht ein Aufstau des Gewässers und damit eine Regulierung der natürlichen Dynamik einher (vgl. auch Wirkfaktor 3-3). Hierdurch werden die Fließgeschwindigkeit und der Geschiebehaushalt des Gewässers verändert, was sich wiederum auf die Gestalt des Gewässers und seiner Ufer auswirkt. Ebenso kann es aufgrund von Aufschüttungen oder Abgrabungen zur Veränderung der Gewässer- bzw. Auencharakteristik kommen (UBA 2015).

Bei der Errichtung künstlicher Speicher kann es z. B. auch zum Abtrag von Kuppen kommen.


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