Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Anlagen an Gewässern >> 3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Anlagen an Gewässern führen aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung der morphologischen Verhältnisse.

Durch den Bau oder Ausbau von Anlagen an Gewässern kann sowohl der Uferbereich (eigentliches Ufer, Auen, Marschland) als auch die Gewässermorphologie verändert werden (Veränderung von Querschnitten, Vertiefungen, Auffüllungen etc.). Dies kann zu Veränderungen des Bodens und des Untergrundes führen (vgl. Wirkfaktor 3-1) und indirekte Folgen für die hydrologischen und hydrodynamischen Verhältnisse haben (vgl. Wirkfaktor 3-3).

Ufer- und Sohlenverbau führt oft zum Fehlen von Unterständen für Jungfische, z. B. bei Schlammpeitzger und Westgroppe, die sich dann nicht mehr eingraben können (Mehl et al. 2005).


ihre meinung

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