Erläuterung der Relevanzeinstufung
01 Straßen >> Straßen - Neubau >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
Wirkfaktorengruppe: |
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Wirkfaktor: |
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Beim Neubau von Straßen kommt es regelmäßig zu anlagebedingten Barriere- oder Fallenwirkungen bzw. Individuenverlusten.
Die Tötung von Tieren ist regelmäßig auf eine Kollision mit baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Brücken, Glaswänden) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullys, Schächten, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden.
Eine anlagebedingte Barrierewirkung kann einerseits durch die Trasse oder ihre Bauwerke (Damm- oder Einschnittlagen, Wildzäune, Lärmschutzwände oder -wälle), andererseits aber auch durch veränderte standörtliche, mikroklimatische oder strukturelle Bedingungen (z. B. relative Offenheit und Strukturfreiheit der Trasse) sowie durch eine hohe Mortalitätsrate hervorgerufen werden. Zusätzlich können andere Faktoren (s. unter Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.
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